Ein Stück für das Lehrbuch

Friedewalde. Als der TuS Freya Friedewealde am Himmelfahrtstag 2014 seinen 4. Friedewalder Volkslauf durchführte, hat Johannes Wöpkemeier aus Bad Oeynhausen davon ein Video produziert. Das Video ist nun fertig, und es ist sehr schön geworden. Dafür herzlichen Dank an Johannes, auch wenn es ein bisschen gedauert hat. Doch das hat seinen Grund.

Vermarktungsrechte bei BMG/Sony
Der angehende Filmproduzent, der in Potsdam-Babelsberg studiert, hatte sich als Hintergrundmusik den Hit von Andreas Bourani “Auf uns” ausgesucht. Um sich rechtlich abzusichern, wollte sich der TuS Freya Friedewalde die Genehmigung bei der GEMA einholen. Doch die sei gar nicht zuständig, wie der freundliche Mitarbeiter am Telefon erzählte. Weitere Recherchen ergaben, dass die Vermarktungsrechte an diesem Titel bei Bertelsmann (BMG) und Sony liegen. Darüber hinaus habe der Interpret immer das letzte Wort, wie Lisa Humann von BMG mitteilte.

Sehr freundliche Lizenz-Managerin Lisa Humann
Der TuS Freya Friedewalde erfragte sich dann die Konditionen und bekam von BMG folgendes Angebot: Online, limitiert auf www.friedewalde.de und den offiziellen Vimeo-Kanal des Lizenznehmers, für sechs Monate = 1.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer (1190 Euro brutto), vorbehaltlich der Zustimmung von Andreas Bourani. Der Friedewalder Sportverein erklärte BMG, dass er mit solchen Preisen nicht gerechnet habe. Frau Humann, eine sehr freundliche und entgegenkommende Lizensz-Managerin, erkannte die Nöte der Friedewalder. Sie halbierte das Angbeot auf 500 Euro zzgl. Umsatzsteuer. Das fand der TuS Freya von Frau Humann zwar sehr freundlich, lehnte aber dennoch ab, weil diese Ausgabe nicht zu rechtfertigen gewesen wäre. Nun begleitet “Motivator” von Kevin MacLeod, ein lizenzfreies Stück, das Video.

Mit knapp 2.500 Euro wäre der TuS dabei gewesen
Eine Nachfrage bei Markus Rassi Warai, einem im Internetrecht und Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt aus Minden, ergab folgendes Szenario, wenn der TuS Freya Friedewalde den Bournai-Song “Auf uns” ohne Lizenz von BMG und der Zustimmung des Interpreten unter das Volkslauf-Video geschnitten und veröffentlicht hätte: Der klassische Weg wäre ein Abmahnung gewesen, um die Wiederholungsgefahr zu verhindern. Der TuS Freya hätte das Video sofort aus dem Netz entfernen und Schadenersatz an BMG in Höhe von 1.190 Euro leisten müssen. Dazu kämen geschätzte 800 Euro Anwaltskosten und eventuell noch rund 500 Euro Schmerzensgeld für Andreas Bourani. Mit rund 2.500 Euro wäre der TuS Freya Friedewalde also dabei gewesen. Ein tolles Lehrstück, wie der Sportverein findet, an dem sich alle orientieren dürfen, die selber Videos produzieren und sie veröffentlichen.

Hier die Fassung von Rechtsanwalt Markus Rassi Warai:
Eine Nachfrage bei Markus Rassi Warai, einem im Internetrecht und Urheberrecht tätigen Rechtsanwalt aus Minden, ergab folgendes Szenario, wenn der TuS Freya Friedewalde den Bournai-Song “Auf uns” ohne Lizenz von BMG und der Zustimmung des Interpreten unter das Volkslauf-Video geschnitten und veröffentlicht hätte: Sofern ein Rechteinhaber Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt, wird regelmäßig eine Abmahnung gegenüber dem Rechteverletzer ausgesprochen. Mittels dieser soll  dem potentiellen Rechteverletzer Gelegenheit gegeben werden, ohne Gerichtsverfahren dem Primärinteresse des Rechteinhabers auf Ausräumung der Wiederholungsgefahr zu entsprechen. Der TuS Freya hätte das Video samt der geschützten Musik sofort aus dem Netz entfernen und wäre voraussichtlich zur Zahlung eines Schadenersatzes an den Rechteinhaber sowie zur Erstattung entstandener Rechtsanwaltskosten angehalten worden. Bei den im Jahre 2013 ausgesprochenen Abmahnungen mit Bezugnahme auf das öffentliche Zugänglichmachen geschützter Musikalben waren Forderungen iHv. über 1.000 Euro nicht unüblich. Hintergrund ist, dass nach dem deutschen Urheberrecht der Schadensersatzanspruch auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden kann, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Damit hätte sich allein der Schadensersatz auf die als Lizenzkondition benannten 1.000 Euro für die fiktive Lizenzeinräumung zur Verwertung in dem Video für einen Zeitraum von 6 Monaten erstreckt.  Zudem wären Rechtsanwalts- und Ermittlungskosten zu entrichten gewesen. Ein tolles Lehrstück, wie der Sportverein findet, an dem sich alle orientieren dürfen, die selber Videos produzieren und sie veröffentlichen.

Und hier das Video vom 4. Friedewalder Volkslauf

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