Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Friedewalde weist auf die Genossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Friedewalde hin.
Teilnahmeberechtigt sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die das Gebiet der Jagdgenossenschaft bilden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, auf denen die Jagd ruht oder aus anderen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören gemäß § 9 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes insoweit der Jagdgenossenschaft nicht an.
Der jährliche Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme beim Vorsitzender der Jagdgenossenschaft, Herrn Holger Kruse, Auf den Höfen 6, 32469 Petershagen, Telefon: 05704-16174 aus.
Vollmachten zur Genossenschaftsversammlung können über den Vorsitzenden, oder Karl-Christian Ebenau, Kleiriehe 12, 32469 Petershagen bezogen werden.