Der Nutzen steckt im Detail: In einem Blühstreifen, den Landwirt Helge Niedringhaus am Ortseingang von Friedewalde angelegt hat, bereichert sich eine Hummel an einer jungen Sonnenblume, während sich eine andere Hummel im Anflug befindet. Foto: Jürgen Krüger

Friedewalde. An den Äckern in Nordrhein Westfalen gibt es immer mehr Blühstreifen. Laut Landwirtschaftskammer NRW hat sich die Fläche, auf denen es blüht und brummt, von 530 Hektar im Jahr 2010 auf 6.200 Hektar im vergangenen Jahr nahezu verzwölffacht. Darüber freuen sich sicherlich viele Naturschützer genauso wie die Natur selbst. Allerdings entstehen solche Blühstreifen nicht aus reiner Nächstenliebe, sondern dahinter stehen auch ökonomische Interessen. Blühstreifen sind sogenannte „Öffentliche Güter“, und die haben zwei Eigenschaften, die sie von einem normalen Gut, wie einer Currywurst, unterscheiden.

Der Blühstreifen als Öffentliches Gut

Die erste Eigenschaft ist „Nicht-Konkurrenz im Konsum“, die zweite Eigenschaft „Nicht-Ausschließbarkeit vom Konsum“. Der Vergleich mit der Currywurst macht es deutlicher. Wenn sich jemand eine Currywurst kauft, dann gehört sie ihm und kein anderer darf sie ohne Erlaubnis essen (Ausschließbarkeit vom Konsum). Das ist bei einem Blühstreifen anders: Niemand lässt sich davon ausschließen, sich einen Blühstreifen anzusehen. Und wenn jemand die Currywurst isst, dann ist sie verschwunden. Auch das ist beim Blühstreifen anders: Es ist egal, wie viele sich den Blühstreifen ansehen, er bleibt bestehen (Nicht-Konkurrenz im Konsum). Bei öffentlichen Gütern spricht man von Marktversagen, weil diese Güter gar nicht, oder nicht in der gewünschten Menge, produziert werden. Klassische Beispiele von öffentlichen Gütern in den Wirtschaftswissenschaften sind der Leuchtturm oder die Straßenbeleuchtung. Marktversagen wiederum liefert in einer Marktwirtschaft dem Staat die Rechtfertigung, in den Markt einzugreifen. Der Staat kann nun selbst Blühstreifen produzieren oder er kann Anreize dafür schaffen, dass mehr Blühstreifen produziert werden. Der Staat kann aber auch auf bürgerschaftliches Engagement hoffen oder Zwang ausüben. Letztes geschieht per Gesetz momentan nicht.

3,8 Hektar Blühstreifen an 20 verschiedenen Flächen

In vielen Städten und Gemeinden gibt es aber mittlerweile auf kommunalen Flächen Blumenwiesen. Es gibt auch reichlich private Initiativen, die sich damit beschäftigen. Um aber Blühstreifen professionell im großen Stil anlegen zu wollen, braucht es die Landwirtschaft. Und da Landwirte auch Betriebswirte sind, braucht der Staat auch betriebswirtschaftliche Argumente, um einen Landwirt davon zu überzeugen, dass es für ihn Sinn macht, Blühstreifen anzulegen. Fördergelder sind solche Argumente, wobei das wichtigste wohl die sogenannte „Agrarumweltmaßnahme“ der Europäischen Union ist.

Kennt sich aus: Agrar-Ingenieur Helge Niedringhaus. Foto: Jürgen Krüger

Wie sie funktioniert weiß Helge Niedringhaus, Agrar-Ingenieur aus Petershagen-Friedewalde. Der 35-Jährige produziert auf 180 Hektar Fläche die Futtermittel für seine 750 Sauen und Ferkel selbst. Überschüssige Ernteerträge verkauft er. „Wir haben Blühstreifen an 20 verschiedenen Flächen, was insgesamt 3,8 Hektar ausmacht“, sagt Niedringhaus. Pro Hektar und Jahr bekommt er 1.200 Euro Förderzuschuss, muss sich allerdings für fünf Jahre verpflichten, auf eben 3,8 Hektar Blühstreifen anzulegen. Bei der Auswahl der Flächen ist er hingegen frei. „Das kann sich von Jahr zu Jahr ändern“, sagt Niedringhaus. Die Auswahlkriterien legt er selbst fest. „Wir achten natürlich darauf, dass die Anlage der Blühstreifen unserer Wirtschaftsweise entgegenkommt. Das sind schwer zugängliche, keilige Flächen, Flächen an Gewässern oder feuchte Flächen. Bevor man sich jedes Jahr darüber ärgert, dass das Getreide absäuft, kann man dort auch prima Blühstreifen anlegen“, sagt der junge Familienvater. Mit der örtlichen Jägerschaft habe er sich ausgetauscht und die Empfehlung erhalten, Blühstreifen am Waldrand anzulegen, weil sich Rehwild gerne dorthin zurückzieht, wenn das Korn gemäht wird. Hin und wieder legt er auch kleinere Blühstreifen außerhalb der Agrarumweltmaßnahme an. „Das sind dann gut sichtbare Orte, die der Öffentlichkeitsarbeit dienen.“

Perfekt: Ein sechs Meter breiter Blühstreifen in Friedewalde zwischen Getreidefeld und Anwohner-Hecke. Foto: Helge Niedringhaus

Die Pflanzenbauberater der Landwirtschaftskammer unterstützen ihre Landwirte und machen durchaus Vorschläge, wo Blühstreifen Sinn machen. „Mit dem Thema muss sich aber jeder Landwirt selbst auseinandersetzen“, sagt Niedringhaus. Aus der Bevölkerung bekomme er gelegentlich positive Rückmeldungen. „Das tut natürlich gut.“
Der Westfälisch Lippische Landwirtschaftsverband hatte kürzlich seinen Bauern Saatgut für zehn Millionen Quadratmeter Blühstreifen kostenfrei bereitgestellt. Davon hat Helge Niedringhaus zu spät erfahren. Im nächsten Jahr werde er sich auch bewerben. Denn bei allem Wohlwollen gegenüber Natur und Blühstreifen macht der Landwirt aus Petershagen unmissverständlich klar, dass die betriebswirtschaftliche Rechnung für ihn am Ende aufgehen muss. „Ohne Fördermittel“, sagt er, „würde ich dort etwas anderes sähen.“

Förderung

  • Die Förderung von Zuschüssen in der Landwirtschaft ist sehr komplex. Allein der Ratgeber der Landwirtschaftskammer NRW (LWK) umfasst 68 Seiten.
  • Blühstreifen sind nur eine von zahlreichen Möglichkeiten, die Biodiversität zu fördern. „Sie sind aber momentan die sichtbarste Maßnahme“, sagt LWK-Pressesprecher Bernhard Rüb.
  • Agrarumweltmaßnahmen werden durch die Europäische Union und zum Teil vom Bund mitfinanziert, in jedem Bundesland aber differenziert angewendet.
  • Blühstreifen werden auch als ökologische Vorrangfläche innerhalb des sogenannten „Greenings“ gefördert und mit dem Faktor 1,5 sehr hoch bewertet.
  • Der Fördersatz der Agrarumweltförderung von 1.200 Euro pro Hektar wird dann allerdings um 380 Euro gekürzt.
  • Die Flächenprämie bleibt voll erhalten.
  • Werden Blühstreifen als Agrarumweltmaßnahme umgesetzt, müssen sie sechs bis zwölf Meter breit sein. Alternativ können Blühflächen von maximal 0,25 Hektar je Schlag (hier: Feld) angelegt werden.
    Es sind für NRW festgelegte Saatmischungen zu verwenden. Der Einsatz von Pflanzengift ist verboten.
  • Es gelten weitere Vorschriften.

Kommentar: Ohne Landwirte geht es nicht

Von Jürgen Krüger

Viele Diskussionen zwischen Naturschützern und Landwirten in den vergangenen Jahren waren oft geprägt von idiologischen Grabenkämpfen. Dabei redeten beide Parteien die meiste Zeit aneinander vorbei. Während Landwirte gebetsmühlenartig betonten, dass sie sich stets an die gesetzlichen Vorgaben hielten, kritisierten Naturschützer die Gesetze und diejenigen, die sie befolgen. Landwirte mit Vorwürfen zu Naturschützern umerziehen zu wollen, ist dabei keine gute Idee, denn Naturschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Das weiß jeder, der schon einmal versucht hat, eine Blumenwiese anzulegen und zu pflegen. Wenn der Staat Blühstreifen haben möchte, dann muss er sie auch finanzieren. Zusätzlich braucht es sicherlich Landwirte, die  zumindest eine Affinität zum Naturschutz haben. Denn sie allein entscheiden, was sie auf ihre Felder sähen. Naturschutz im großen Stil wird nur mit der professionellen Landwirtschaft gelingen und viel Geld kosten. Und die Zahlen zeigen, dass das Fördermodell für Blühstreifen das Zeug zum Erfolgsmodell hat.

Ein Gedanke zu „Es blüht und brummt“
  1. Guter Beitrag, schade ist nur, das viele gute Maßnahmen von der Bürokratie (Kontrolle der Maßnahmen) Landwirte davor abschrecken!

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