Anordnung zur Aufstallung

Das Veterinäramt des Kreises Minden-Lübbecke hat Folgendes mitgeteilt:

„Seit 03. März gilt im Regierungsbezirk Detmold in allen Kreisen und der kreisfreien Stadt Bielefeld ein Aufstallungsgebot für Geflügel. In einer Online-Sonderausgabe des Amtlichen Kreisblattes vom 03.03.2021 wurde die entsprechende für unser Kreisgebiet geltende Tierseuchenverfügung (siehe nachfolgender Link) bekannt gegeben.

https://www.minden-luebbecke.de/media/custom/2832_3627_1.PDF?1614782720

In den Medien wird aktuell auch darauf hingewiesen, dass jeder Geflügelhalter – unabhängig von der Tierzahl – seinen Geflügelbestand bei der Tierseuchenkasse (oder alternativ auch bei der Stadt Petershagen) anmelden muss. Ein entsprechendes Formular ist unter folgendem Link abrufbar:

https://www.minden-luebbecke.de/media/custom/2832_3323_1.PDF?1604561547