Bezirksregierung, Wasserverband, beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren ???

Friedewalde. Unter dieser Überschrift fand vor einigen Tagen im Gemeindehaus in Friedewalde eine Informations-Veranstaltung statt. Eingeladen waren von der Bezirksregierung Detmold und dem Wasserverband Weserniederung (WVW) Anlieger und Interessierte. Doch worum ging es eigentlich?

Alles findet seinen Ursprung in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Diese wurde bereits im Jahr 2000 von der Europäischen Union verabschiedet und anschließend in nationales Recht umgesetzt. Sie hat das verpflichtende Ziel bis spätestens 2027 alle Gewässer in einen “guten Zustand” zu überführen. Richtlinie und Maßnahmenprogramme sollen die Wiederherstellung des guten ökologischen Zustandes sicherstellen.

Der Wasserverband Weserniederung (WWW) als unterhaltungs- und ausbaupflichtigen Träger für die Mitgliedskommunen ist für die Umsetzung von strukturverbessernden Maßnahmen an der Ösper zuständig. Dabei muss man wissen, dass es keine „Kann“-Aufgabe ist. Schon 2016 hat die EU-Kommission offiziell Klage gegen Deutschland wegen des langjährigen Verstoßes gegen eine untergeordnete Richtlinie erhoben. Damals drohten Strafzahlungen von rund einer viertel Million Euro pro Tag.

2020 ermittelte die Bezirksregierung Detmold im Auftrag des Wasserverbandes (WWW) geeignete Flächen zur Umsetzung strukturverbessernder Maßnahmen. Zwischen der Landstraße 764 bei Friedewalde und der Kreisstraße 12 bei Holzhausen, was einer Länge von 2 Kilometern entspricht, wurde das Gewässer als „organisch geprägtes Fließgewässer“ charakterisiert.

Östlich der Brücke und südlich der Häuser Diekhoff 17 bis 23 soll jetzt auf einer Länge von ca. 140 m ein Entwicklungskorridor entstehen. Nach den ersten Überlegungen wird dieser aus Streifen von je 15 m auf beiden Seiten der Ösper, incl. von 5 m-Pufferstreifen zu den landwirtschaftlichen Flächen bestehen. Dort soll der Lauf in Schleifen verlegt werden, die Ufer abgeflacht und die Fließgeschwindigkeit durch Einbau von Totholz herabgesetzt werden. Sofern es sich im Rahmen des Verfahrens ergibt, könnte der „Piewitzgraben“ einbezogen werden. Dieser läuft von der Brücke bis zur Holzhauser Straße und schließt an das Naturschutzgebiet an.

Der Flächenbedarf erscheint gering zur gesamten Gebietsgröße von etwa 87 ha. Der Wasserverband (WWW) und die Bezirksregierung beabsichtigen, die Planungen gemeinsam anzugehen. Die Bereitstellung von Flächen soll möglichst ohne Konflikten zwischen Landwirtschaft, Anliegern und Gewässerschutz geschehen. Dafür soll das Mittel der Flurbereinigung genutzt werden. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich geregeltes Grundstückstauschverfahren. In einem vereinfachte Vorgang nach § 86 FlurbG kann dadurch die Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Nutzflächen erfolgen. Dabei werden die Wünsche der Beteiligten berücksichtigt. Flächen können verkauft oder getauscht werden. Im günstigsten Fall steht am Ende ein Gebiet, in dem der Entwicklungskorridor entstehen kann und die restlichen Flächen mindestens wertgleich erhalten werden. Auch eine Zusammenlegung zu größeren Einheiten kann ein Ergebnis sein. Um alle rechtlichen Schritte einzuhalten und alle Wünsche zu berücksichtigen, wird von einer Laufzeit von mindestens vier Jahren ausgegangen. Der erste Schritt ist gemacht. Selbstverständlich stehen der Wasserverband und das Dezernat 33 – Ländliche Entwicklung, Bodenordnung der Bezirksregierung Detmold für Auskünfte zur Verfügung.

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