Petershagen. Bei der Demonstration für Demokratie und Vielfalt sowie gegen Rechts und die Partei “Alternative für Deutschland” (AfD) am Samstag, 3. Februar 2024, in Petershagen, marschierte auch Petershagens Bürgermeister Dirk Breves mit. Als sich die rund 1.000 Demonstranten am Rathaus versammelten, gab es acht Reden. Der Bürgermeister trat dabei aber nicht ans Mikrofon, was einige Teilnehmer zumindest bemerkenswert fanden. Tatjana Brast, Pressesprecherin der Stadt Petershagen, begründet die Entscheidung des Bürgermeisters auf Anfrage der Redaktion wie folgt:
Neutral, sachlich, ortsbezogen
Aufgrund mehrerer Anfragen haben wir rechtlich geprüft, ob und inwieweit sich ein Bürgermeister aufgrund seiner Neutralitäts- bzw. Sachlichkeitspflicht insoweit überhaupt äußern darf. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.09.2017 (https://www.bverwg.de/130917U10C6.16.0) sind Äußerungen des Bürgermeisters als Amtsträger nicht vom Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gedeckt. Sie unterliegen vielmehr dem Neutralitätsgebot sowie dem Sachlichkeitsgebot (s. Rd.Nr. 26-29 des vorgenannten Urteils) und sind auf Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft beschränkt (s. Rd.Nr. 16-18 des vorgenannten Urteils).
Eine lenkende oder steuernde Einflussnahme auf den politischen Meinungsbildungsprozess ist dem Bürgermeister verwehrt. Dazu das BVerwG: „Der Willensbildungsprozess im demokratischen Gemeinwesen muss sich vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen.“ Das gilt erst recht, wenn es – wie hier – ohne spezifischen örtlichen Bezug zu Petershagen erfolgt. Eine (bundesweite) Demo gegen rechts infolge des Potsdamer Geheimtreffens ist anders zu bewerten, als z.B. die Aktivitäten rund um die Ahnenstätte. Aus diesem Grund hat Herr Breves zwar an der Demonstration teilgenommen, ist jedoch nicht als Redner aufgetreten.