Gegenüber: Links ein Privatgrundstück, rechts Gewerbeflächen – hier am Bahndamm in Friedewalde. Foto: Jürgen Krüger

Petershagen. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Petershagen hat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2024 die neuen Hebesätze für die Grundsteuer ab Januar 2025 festgelegt. Der Rat muss die Vorschläge in seiner letzten Sitzung des Jahres am Donnerstag, 19. Dezember 2024, formell noch beschließen. Der Beschlussvsorlage zufolge beträgt der künftige Hebesatz für die Grundsteuer A = 338 vom Hundert (Landwirtschaft) und für die Grundsteuer B = 774 v. H. (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Geschäftsgrundstücke). Die Angaben sind ohne Gewähr.

Höhere Gewerbesteuer schließt Finanzlücke

Die Stadt Petershagen verzichtet auf eine differenzierte Grundsteuer, um rechtlichen Risiken aus dem Weg zu gehen. Auf der anderen Seite folgt sie nicht dem Vorschlag der NRW-Finanzverwaltung, den aufkommensneutralen Hebesatz für die Grundsteuer B auf 830 anzusetzen, sondern einen niedrigeren von 774. „Jeder Grundstückseigentümer wird dadurch deutlich entlastet“, heißt es in der Vorlage. Das ist allerdings nur relativ zum vorgeschlagenen Hebesatz von 830 zu sehen. Im Vergleich zum bestehenden Hebesatz von 550 und dem Einheitswert dürften einige Hausbesitzer 2025 deutlich tiefer in die Tasche greifen. Hintergrund ist, dass in vielen Kommunen durch die Grundsteuerreform private Haushalte stärker belastet werden als Eigentümer von Nichtwohngrundstücken.

Durch den niedrigeren Hebesatz (774) als den aufkommensneutralen (830) entsteht beim Grundsteueraufkommen eine Finanzlücke, die die Finanzverwaltung der Stadt Petershagen durch eine Anhebung der Gewerbesteuer schließen will. Demnach steigt die Gewerbesteuer ab Januar 2025 von derzeit 423 (seit 2016) auf 438. Auf diese Art und Weise verfahren mehrere Kommunen in NRW. Dass es aber auch anders geht, zeigen zwei Beispiele aus dem Altkreis Lübbecke: In den Städten Lübbecke und Espelkamp bleiben Hebesätze und Gewerbesteuersatz laut Neue Westfälische unverändert.

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