
Petershagen. Bei den Kommunen in Nordrhein Westfalen ist die Umsetzung der Grundsteuerreform momentan ein großes Thema. Fest steht, dass ab dem Jahr 2025 auch in Petershagen die Hebeseätze steigen werden. Das hatte Kämmerer Stefan Sander bereits angekündigt. Noch nicht geklärt ist, ob es bei der Grundsteuer B zu einer Differenzierung kommt. Die Finanzverwaltung NRW hat es den Kommunen überlassen, eventuelle Unwuchten durch eine Aufsplittung der Grundsteuer B (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Geschäftsgrundstücke) auszugleichen. Bei den verwendeten Berechnungsmethoden werden Eigentümer von Geschäftsgrundstücken nämlich massiv entlastet (teilweise um bis zu 60 Prozent), während Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern belastet werden (in Einzelfällen bis zu 100 Prozent). Allerdings muss man jeden Einzelfall betrachten, denn es gibt auch Gewinner auf der Seite der Wohneigentümer.
Der Stadtrat entscheidet
„Wir können uns vorstellen, auf eine Differenzierung zunächst zu verzichten und einen einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B anzusetzen“, sagt Stefan Sander. Auch die anderen Kommunen im Kreisgebiet Minden-Lübbecke würden tendenziell nicht differenzieren. Die Entscheidung über die Hebesätze und deren Struktur liege aber beim Stadtrat. „Wir haben unsere Vorstellungen nocht nicht mit der Politik besprochen und sind gespannt auf die Diskussionen in den Gremien“, so Sander. Ziel sei es, in der Dezember-Ratssitzung 2024 eine Hebesatz-Satzung zu verabschieden.
Hebesatz-Rechner der Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung NRW stellt den Bürgerinnen und Bürgern ein Werkzeug zur Verfügung, mit dessen Hilfe sich mögliche künftige Hebesätze berechnen lassen, insofern die Kommunen ihre Satzungen „aufkommensneutral“ gestalten und diesen Berechnungsvorschlägen folgen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Für Petershagen würden sich folgende undifferenzierte Hebesätze ergeben: Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 338 Prozent; Grundsteuer B (unbebaute Grundstücke, Ein- und Zweifamilienhäuser, Geschäftsgrundstücke): 830 Prozent. Momentan liegen die Hebesätze bei 300 Prozent (Grundsteuer A) und 550 Prozent (Grundsteuer B).
Bei der Differenzierung kämen folgende Hebesätze heraus: Grundsteuer B für Wohngrundstücke: 774 Prozent; Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke: 1.070 Prozent. Hier der Link zum Hebesatz-Rechner: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze
Zwei Gutachten
„Die Differenzierung beim Hebesatz der Grundsteuer B ist nicht ganz ohne. Es liegen mittlerweile zwei Rechtsgutachten zur Zulässigkeit vor. Eines ist vom Land NRW in Auftrag gegeben worden. Logischerweise wird hierin die Zulässigkeit untermauert. Ein anderes Gutachten, vom Deutschen Städtetag beauftragt, beschreibt erhebliche rechtliche Risiken bei der Umsetzung. Verwaltungsseitig ist das zweite Gutachten interessanter“, legt sich Kämmerer Stefan Sander fest und ergänzt: „Alles ist noch offen, eine Tendenz ist aber zu erkennen.“