
Petershagen-Friedewalde. Die Stadt Petershagen hat die Bescheide für die Grundbesitzabgaben 2025 versendet. Dabei dürfte der ein oder andere Grundbesitzer, insbesondere Eigentümer von Privathäusern und ehemaligen kleineren landwirtschaftlichen Betrieben, deutlich mehr zahlen als noch im Jahr zuvor. In manchen Fällen sogar das Doppelte.
Das bisherige Bewertungssystem hatte das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil am 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt. Bei den neuen Berechnungen stellte sich heraus, dass privates Wohneigentum in der Regel höher bewertet wird als Gewerbeimmobilien und somit auch mehr Grundbesitzabgaben fällig werden. Diese Unwucht haben die Finanzbehörden von Bund und Land NRW bis in die Kommunen weitergereicht. Die Stadt Petershagen hat reagiert, die Hebesätze der Grundsteuer B nicht im vollen Umfang angepasst und zeitgleich die Gewerbesteuer erhöht. Es gibt aber auch Fälle, in denen Grundbesitzer weniger zahlen als im Vorjahr. Wie sieht es bei euch aus? Bitte das Kommentarfeld benutzen.