
Die Jagdgenossenschaft Friedewalde lädt alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft zur Jagdgenossenschaftsversammlung ein.
HINWEIS.
Mitglieder sind die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundflächen, die das Gebiet der Jagdgenossenschaft bilden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks, auf denen die Jagd ruht oder aus anderen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören gemäß § 9 Absatz 1 des Bundesjagdgesetzes insoweit der Jagdgenossenschaft nicht an.
Die Hinweise sind zu beachten. Bevollmächtigte müssen eine Vollmacht vorlegen.