Warnung vor Marco Verch

Falsches Impressum: Die angegebene Telefonnummer auf der Website von Marco Verch ist nicht vergeben.

Friedewalde. Man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen, bei der Verwendung von Fotos auf das Urheber- und Persönlichkeitsrecht zu achten, da es offensichtlich im Internet Menschen gibt, die das noch so kleinste Fehlverhalten zu Geld machen wollen. Marco Verch dürfte einer dieser Geschäftemacher sein.  Er schickte Friedewalde.de (Jürgen Krüger als Verantwortlicher im Sinne des Presserechts) eine Rechnung in Höhe von zunächst 228 Euro. Autor Karl-Christian Ebenau, der normalerweise akribisch auf Bildrechte achtet, hatte bei seinem Artikel über die Kommunalwahlen, als Beitragsbild ein Foto von Marco Verch benutzt.

Die Bedingungen

Da das besagte Foto unentgeltlich nur unter den Regeln einer sogenannten Creative-Commons 2.0-Lizenz zu verwenden ist, sind an die kostenfreie Veröffentlichung Bedingungen geknüpft: Nennung des Namens des Urhebers Marco Verch, Verlinkung auf das Originalbild und Verlinkung auf die Lizenz. Das alles war technisch nicht möglich, da Karl-Christian Ebenau das Foto lediglich als Thumbnail auf der Übersichtsseite verwendet hatte. Doch genau darauf bezieht sich nun die Forderung auf Schadenersatz von Marco Verch.

Nachweis als Berufsfotograf fehlt

Die Vorgehensweise von Marco Verch scheint dabei immer gleich zu sein. Zunächst sendet er eine Rechnung in Höhe von 228 Euro und begründet seine Schadenersatzforderung (entgangene Werbewirkung) damit, dass er Berufsfotograf sei und nach einer sogenannten MFM-Tabelle abrechne. Marco Verch war aber nicht bereit oder in der Lage, einen Nachweis für diese Behauptung (etwa Zugehörigkeit zu einem Berufsverband) zu liefern. Wenn er merkt, dass er mit seiner überhöhten Forderung nicht weiter kommt, senkt er den Preis auf 100 Euro. Das ist die Summe, die Gerichte ihm in der Vergangenheit zugestanden haben: 50 Euro für die Nichtnennung des Urhebers und 50 Euro für die fehlende Lizenzverlinkung. Marco Verch lässt auch nicht mit sich reden. Die Telefonnummer in seinem Impressum ist nicht vergeben, damit falsch und irreführend. “Ich telefoniere derzeit nicht”, lautete die Antwort auf die entsprechende Anfrage per Email mit dem Angebot, die Bildbeschriftung zu korrigieren. Dieses Verhalten scheint im Nachinein auch logisch zu sein, denn das Ziel von Marco Verch ist es ja offenbar nicht, Fehler zu korrigieren, sondern Fehler auszunutzen.

Danke an Rechtsanwalt Niels Luckner

Für Niels Luckner, in Friedewalder wohnender Rechtsanwalt der Kanzlei Rassi Warai, ist Marco Verch kein Unbekannter. Er riet, die 100 Euro zu zahlen. “Er muss kein Berufsfotograf sein, um seine Bildrechte geltend zu machen. Wenn man sein Geschäftsfmodell trocken legen möchte, dann müsste der Gesetzgeber Gesetze ändern”, sagt Niels Luckner, der für diesen Rat übrigens kein Honorar verlangte, wofür wir sehr dankbar sind. Karl-Christian Ebenau hatte angeboten, die 100 Euro aus eigener Tasche zu zahlen. Doch das braucht er nicht zu tun, weil wir unsere Autoren schützen und möchten, dass sie auch weiterhin für Friedewalde.de schreiben. Uns alle sollte das gezahlte Lehrgeld aber achtsamer im Umgang mit im Internet verwendeten Fotos machen.

Zahlungen verweigern

Der Kölner Rechtsanwalt Markus Kompa, der Erfahrung in Sachen Marco Verch hat, empfiehlt, “zur Vermeidung einer kostspieligen anwaltlichen Abmahnung unbedingt eine vorbeugende Unterlassungsverpflichtungserklärung abgeben, Zahlungen jedoch verweigern“. Die Süddeutsche Zeitung widmete Marco Verch und seiner Masche am 17. November 2020 sogar eine ganze Seite drei. Hier geht es zum Artikel.

Und hier die Kontaktdaten von Marco Verch, falls Bedarf besteht:

Marco Verch
Scanvox #02223
Ehrenbergstraße 16a
10245 Berlin

Email: marco.verch@gmail.com
http://foto.wuestenigel.com

3 thoughts on “Warnung vor Marco Verch

  1. Moin Thomas,
    soweit ich informiert bin, braucht man im Impressum keine Telefonnummer. Nur dann sollte er auch keine angeben. Ob das abmahnfähig ist, weiß ich auch nicht. Gruß, Jürgen.

  2. Lieber Kollege,
    wenn der Herr eine falsche Telefonnummer in seinem Impressum angegeben hat, ist das ein Verstoß gegen die Impressumspflichten. Wenn er sogar bestätigt hat, dass das kein Fehler ist, kann er meines Erachtens nach kostenpflichtig ohne Schlichtungs- und Kostenvermeidungsanspruch abgemahnt werden.
    Viele Grüße

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