Zerschnitten: Wahlgesetz sorgt für Ärger

Die Leser des Mindener Tageblattes konnten unter Lokales aus Minden einen Artikel lesen, der

„Zerschnitten: Das neue Wahlgesetz sorgt für Ärger in Minderheide“ betitelt war. Weiter war zu lesen, dass die Minderheider SPD-Mitglieder mit aller Kraft versucht haben, eine Entscheidung zu verhindern, die im Wahlausschuss fallen soll. Denn ihr Ortsteil ist besonders vom Neuzuschnitt der Wahlbezirke für betroffen.

Wer nun glaubt, davon sei nur der Ortsteil Minderheide im benachbarten Minden betroffen, der irrt leider. Im Juristendeutsch: Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen hat in einem Urteil umfängliche Ausführungen zur Abweichungsobergrenze des § 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG für die Einteilung der Kommunalwahlbezirke in Höhe von 25 % getroffen, obwohl diese Grenze nicht Gegenstand der Antragstellung war. Nach Auffassung des VerfGH bedarf es einer verfassungskonformen Auslegung „der Regelungen“ zur Einteilung der Wahlbezirke.

Bis zum 29. Februar müssen die Kommunen nun auf dieser Grundlage die neuen Einteilungen hinsichtlich der Wahlbezirke an den Landeswahlleiter melden.

Dazu kommt in Petershagen die Besonderheit, dass auf Antrag der SPD-Fraktion ein Wahlkreis eingespart werden muss.

Die Verwaltung und der dafür zu bildende Wahlausschuss haben versucht, der notwendige Neueinteilung nach folgenden tragenden Erwägungen vorzunehmen:

  1. a) Die räumlichen Zusammenhänge sollen möglichst gewahrt werden (§ 4 Abs. 2 KWahlG).
  2. b) Auf gewachsene Ortsstrukturen soll möglichst Rücksicht genommen werden.
  3. c) Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohner-/Wahlberechtigtenzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet (Mittelwert) soll unter Beachtung des Urteils des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2019 – VerfGH 35/19 – im Hinblick auf das Gebot der Bildung möglichst gleich großer Wahlbezirke nicht mehr als 15 % nach oben und unten betragen.

Dieses bedeutet leider auch für die Ortschaft Friedewalde deutliche Veränderungen. Zwar werden die Ortsbürgermeister in Petershagen weiterhin für die jeweilige Ortschaft gewählt, aber die Zusammensetzung des Rates erfolgt besonders auch in Friedewalde über Ortsgrenzen hinweg.

Der Wahlausschuss wird darüber am 25. Februar um 17:oo Uhr in öffentlicher Sitzung endgültig entscheiden. Wer sich vorab informieren will, kann sich im öffentlichen Teil des Ratsinformationssystem unter

https://petershagen.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZfo2KXFnZZrfvHz3wM9F6pI

kundig machen.

Eine ähnliche Situation gab es in Friedewalde bereits schon einmal. Die diesjährige Veränderung ist aber von der Justiz vorgegeben und daher nicht zu ändern. Es bleibt der Apell an die Wählerinnen und Wähler, das zu akzeptieren und trotzdem zur Wahl zu gehen.